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Gestaltung von Prüfungsaufgaben

Prüfungsaufgaben für die Schriftliche Abiturprüfung sollten kontext- und materialgebunden sein.

  • Sie darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken (vgl. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.E vom 16.06.2000), § 5 Abs. 4).
  • Eine Prüfungsaufgabe setzt sich in der Regel aus mehreren Aufgaben zusammen. Dabei ist die Aufgabe durch einen einheitlichen thematischen Zusammenhang ("Kontext") definiert. Die Aufgabenstellung soll eine vielschichtige Auseinandersetzung mit einem komplexen Problem zulassen. Daher soll die Zahl der Aufgaben in einer Prüfungsaufgabe drei nicht überschreiten.
  • Alle Aufgaben beziehen sich auf Materialien, bei denen die Quelle anzugeben ist, oder Experimente. Jede Aufgabe kann in begrenztem Umfang in Teilaufgaben gegliedert sein. Dabei darf keine kleinschrittige Abfrage einzelner Aspekte erfolgen; die Prüflinge müssen ihre Darstellungen in angemessener Weise selbstständig strukturieren können.
  • Die Prüfungsaufgabe enthält Inhalte aus mindestens drei Themenbereichen und darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken
  • Die Prüfungsaufgabe ist so anzulegen, dass vom Prüfling Leistungen sowohl von möglichst großer Breite (Kompetenzbereiche) als auch von angemessener Tiefe (Anforderungsbereiche) zu erbringen sind.
  • Jede Aufgabe kann in Teilaufgaben gegliedert sein. Teilaufgaben dürfen nicht beziehungslos nebeneinander stehen. Jede Aufgabe sollte eine übergeordnete Fragestellung zum Ausdruck bringen. Die Aufgliederung einer Aufgabe darf nicht so detailliert sein, dass dadurch ein Lösungsweg zwingend vorgezeichnet wird. Ausdrücklich erwünscht sind offene Aufgabenstellungen, die mehrere Lösungswege ermöglichen.
  • Die Berücksichtung mehrerer Themenbereiche in einer Aufgabe ist erwünscht. Die Teilaufgaben einer Aufgabe sollen so unabhängig voneinander sein, dass eine Fehlleistung in einem Aufgabenteil nicht die Bearbeitung der anderen Teilaufgaben unmöglich macht. Falls erforderlich, können Zwischenergebnisse in der Aufgabenstellung enthalten sein.
Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://www.kmk.org/doc/beschl/EPA-Chemie.pdf

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