Diese Seite drucken

Leistungsbeurteilung und Notengebung in der MSS

  • Auch in der MSS werden alle Schülerleistungen nach dem sechsstufigen Notensystem beurteilt. Erst in einem zweiten Schritt wird jede Note in eine Punktzahl umgerechnet. (ÜSchO § 48)
  • Dies gilt für sämtliche Einzelnoten genauso wie für Halbjahresnoten und Jahresnoten.
  • Gemäß der ÜschO gibt es nur ganze Noten, keine Bruchteile. Tendenzen nach oben oder nach unten (z.B. 3+, 3-) werden bei der Ermittlung der Gesamtnote bzw. der Zeugnisnote berücksichtigt.
  • Wenn für die Ermittlung von Zeugnisnoten eine Gewichtung verschiedener Einzelnoten vorgeschrieben ist (z.B. Jahresnote 11, ÜSchO § 68 Absatz 6, Nr. 1), dann erfolgt die Ermittlung der Zeugnisnote durch Gewichtung der Einzelnoten unter Berücksichtigung ihrer Tendenz und nicht durch eine Mittelwertrechnung mit Punktzahlen. Welche Zeugnisnote in Zweifelsfällen festgelegt wird, ist eine pädagogische, keine rechnerische Entscheidung.
  • Es muss nicht bei allen Schülerinnen und Schülern eines Kurses die gleiche Anzahl sonstiger Leistungsnachweise vorliegen, wohl aber jeweils eine hinreichende Anzahl.

Sonstige Leistungen dürfen auch unterschiedlich gewichtet werden, allerdings muss die Gewichtung bei allen Schülerinnen und Schülern, von denen die gleiche Leistung gefordert wurde, gleich sein.

Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://gymnasium.bildung-rp.de/


Vorherige Seite: Kompendien
Nächste Seite: Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe