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Erwartungshorizont

  • Den Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden von der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller eine Beschreibung der von den Prüflingen erwarteten Leistungen einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien beigegeben.
  • Die erwarteten Prüfungsleistungen sind stichwortartig darzustellen.
  • Der vorangegangene Unterricht, aus dem die vorgeschlagene Prüfungsaufgabe erwachsen ist, ist so weit kurz zu erläutern, wie dies zum Verständnis der Aufgabe notwendig ist. Damit soll zugleich der Bezug zu den Anforderungsbereichen einsichtig gemacht werden.
  • Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben. Beim Einsatz der Hilfsmittel muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleiben.
  • Die Quellen, die zur Erstellung der Aufgabe herangezogen wurden, und das eingeführte Lehrbuch sind anzugeben.
Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://www.kmk.org/doc/beschl/EPA-Chemie.pdf