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Anforderungsbereich II

  • umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang,
  • umfasst selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen geht.

Dazu gehören u. a.:

  • sachgerechtes Wiedergeben von komplexen Zusammenhängen, Verbalisieren quantitativer und qualitativer Aussagen chemischer Formeln und Reaktionsgleichungen,
  • Interpretieren von Tabellen und grafischen Darstellungen mit Methoden, die im Unterricht behandelt wurden,
  • Planen und Auswerten einfacher Versuche zur Lösung vorgegebener Fragestellungen; Durchführen geplanter Experimente, Anwenden von Modellvorstellungen und Gesetzen zur Lösung von Fragen, die an analogen Beispielen behandelt wurden, Anwenden elementarer mathematischer Beziehungen auf chemische Sachverhalte,
  • Auswählen und Verknüpfen bekannter Daten, Fakten und Methoden bei vertrauter oder neuer Aufgabenstruktur,
  • Analysieren von Material und sachbezogenes Auswählen von Informationen,
  • Verknüpfen und fächerübergreifendes Anwenden von Wissen; Strukturierung des Wissens mit Hilfe von Basiskonzepten,
  • Sachgemäßes Urteilen und Argumentieren unter Verwendung der Fachsprache,
  • Anwenden der im Unterricht vermittelten chemischen Kenntnisse auf Umweltfragen und technische Prozesse,
  • Analysieren und Bewerten von Informationen aus Medien zu chemischen Sachverhalten und Fragestellungen,
  • Darstellen und Strukturieren von Zusammenhängen in Tabellen, Grafen, Skizzen, Texten, Schaubildern, Modellen, Diagrammen oder Mind-Maps.
Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://www.kmk.org/doc/beschl/EPA-Chemie.pdf

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