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Anforderungsbereich I

  • umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang,
  • umfasst die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.

Dazu gehören u. a.:

  • Wiedergeben von z.B. Daten, Fakten, Regeln, Begriffen, Definitionen Wiedergeben und Erläutern von z.B. Formeln, Gesetzen und Reaktionen,
  • Beschreiben von bekannten Stoffen, Stoffklassen, Strukturtypen und Modellvorstellungen in der Fachsprache,
  • Kennen und Wiedergeben der Basiskonzepte,
  • Wiedergeben von im Unterricht eingehend erörterten Fragestellungen und Zusammenhängen,
  • Entnehmen von Informationen aus einfachen Texten, Diagrammen, Tabellen,
  • Erstellen von Reaktionsgleichungen,
  • Durchführung von Berechnungen und Abschätzungen unter Nutzung von Tabellen bzw. von Messergebnissen,
  • Sachgerechte Nutzung bekannter Software,
  • Aufbauen von Apparaturen nach Anweisung oder aus der Erinnerung und sicheres Handhaben von bekannten Geräten und Chemikalien, Durchführung von Versuchen nach geübten Verfahren mit bekannten Geräten und Aufnehmen von Messwerten,
  • Erstellen von Versuchsprotokollen,
  • Darstellen von bekannten Sachverhalten in einer vorgegebenen Darstellungsform,
  • z. B. als Tabelle, als Graf, als Skizze, als Text, Bild, Modell, Diagramm oder Mind-Map.
Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://www.kmk.org/doc/beschl/EPA-Chemie.pdf

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