Auszüge aus dem Vorwort des Ministeriums für Bildung , Frauen und Jugend in Mainz
Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 haben sich die Länder verpflichtet, die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss für die Fächer Biologie, Chemie, Physik zum Schuljahr 2005/06 verbindlich einzuführen (für Rheinland-Pfalz siehe Gemeinsames Amtsblatt der Ministerien für Bildung, Frauen und Jugend und für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Nr. 5/2005, Seite 189).
Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss wurden als abschlussbezogene Regelstandards definiert, sie beschreiben also ein mittleres Anforderungsniveau. Dabei standardisieren sie nicht den Prozess, sie definieren vielmehr das Ziel, das Schülerinnen und Schüler am Ende der 10. Jahrgangsstufe erreichen sollen.
In der landesweiten Veranstaltung (am 26.1.04 in Mainz) für die Schulleitungen der Schulen, die den Mittleren Abschluss anbieten, kündigte Frau Ministerin Ahnen an, dass unter Leitung des Pädagogischen Zentrums die Pädagogischen Serviceeinrichtungen Erwartungshorizonte erarbeiten werden. Diese liegen nun auch für die Naturwissenschaften vor und sollen den Schulen Hilfen geben, die Standards auf die Jahrgangsstufen 6 und 8 zu beziehen.
Die Erwartungshorizonte basieren auf den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss am Ende der Klassenstufe 10. Die Erwartungshorizonte sollen die Lehrkräfte unterstützen, Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Sekundarstufe 1 zum Erwerb der zu erreichenden Kompetenzen zu befähigen. Sie weisen Bezüge zu den geltenden Lehrplänen der Sekundarstufe 1 für die allgemein bildenden Schulen aus. Lehrpläne beschreiben und strukturieren in der Regel einen Weg, inhaltliche schulische Ziele zu erreichen, während die Bildungsstandards zentrale Kompetenzbereiche herausarbeiten, die im Laufe der schulischen Ausbildung erreicht werden sollen. Die Kompetenzen beschreiben die Fähigkeiten zur Bewältigung bestimmter Anforderungen. Soll die Entwicklung und der Aufbau von Kompetenzen erfolgreich sein, muss dies kumulativ erfolgen und das Lernen an unterschiedlichen Inhalten systematisch vernetzt werden.
Auf der Grundlage der Bildungsstandards - unter Zuhilfenahme der Erwartungshorizonte und der Lehrpläne - erarbeiten die Schulen ihre schuleigenen Arbeitspläne.
Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://bildungsstandards.bildung-rp.de/
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