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Hinweise zur Aufgabengestaltung

Die mündliche Prüfung muss sich auf alle vier in Abschnitt 1.1 beschriebenen Kompetenzbereiche erstrecken.

Um in der zur Verfügung stehenden Zeit diese Kompetenzbereiche überprüfen zu können, muss sich die Aufgabenstellung für die mündliche Prüfung grundsätzlich von der für die schriftliche Prüfung unterscheiden. Im Prüfungsgespräch spielen die Kompetenzbereiche Kommunikation und Reflexion eine zentrale Rolle. Die Prüflinge zeigen, dass sie über chemische Sachverhalte in freiem Vortrag berichten und zu chemischen Frageund Problemstellungen Position beziehen zu können.

Die mündliche Prüfung bezieht sich auf mindestens zwei der in Abschnitt 1.2.1 genannten Themenbereiche.

Im Prüfungsgespräch sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere nachweisen, in welchem Umfang sie

  • einen Überblick über grundlegende Begriffe und Fachmethoden besitzen,
  • Verständnis für chemische Denk- und Arbeitsweisen haben,
  • chemische Zusammenhänge nachvollziehbar darstellen könne
Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/AbiPrO_RP_1999.htm

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