Bewertungskriterien
- Umfang und Qualität der nachgewiesenen chemischen Kenntnisse und Fertigkeiten,
- sachgerechte Gliederung und folgerichtiger Aufbau der Darstellung, Verständlichkeit der Darlegungen, adäquater Einsatz der Präsentationsmittel,
- Fähigkeit, das Wesentliche herauszustellen und die Lösung in sprachlich verständlich und in logischem Zusammenhang zu referieren, Verständnis für chemische Probleme sowie die Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen, chemische Sachverhalte zu beurteilen, auf Fragen und Einwände flexibel einzugehen und gegebene Hilfen aufzugreifen,
- Kreativität und Eigenständigkeit im Prüfungsverlauf.
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