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Unterschiede: BLL und Facharbeit

 

Besondere Lernleistung

Facharbeit

Fachzuordnung

  • Thema nur an existierende Unterrichtsfächer gebunden
  • kann einem nicht belegten Fach zugeordnet werden
  • eine Zuordnung zu mehreren Fächern ist möglich (fächerverbindendes Thema)

Thema muss einem belegten Leistungsfach zugeordnet werden

Betreuung

Schülerin oder Schüler wählt eine Lehrkraft der Schule, die in

der Oberstufe unterrichtet

Lehrkraft des entsprechenden Leistungsfachs

Umfang

20 - 25 maschinengeschriebene

Seiten (ohne Anhang)

soll 12 maschinengeschriebene Seiten nicht übersteigen (ohne Anhang)

Bearbeitungszeit

bis zu einem Schuljahr

12 Unterrichtswochen (Vorberei-tungszeit kann außerhalb liegen)

Termine

  • Abgabe der Ausarbeitung zum Ende des Halbjahres 12/2
  • Kolloquium spätestens vor den Weihnachtsferien des 13. Schul-jahres
  • Note im Zeugnis 13
  • Abgabe der Ausarbeitung spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2
  • Kolloquium vor dem Schulhalbjahresende 12/2
  • Noten im Zeugnis 12/2

Einbringung in die Gesamtqualifikation

  • Prüfungsbereich
  • keine Notengrenze für das Ein- bringen
  • Leistungsfachbereich
  • Einbringung nur bei mindestens 5 Punkten möglich