Aktualisierung der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Laboratorien
Seit vielen Jahren haben sich die " Richtlinien für Laboratorien" (BGR/GUV-R 120, früher ZH 1/119 und GUV 16.17) in der täglichen Praxis bewährt. Infolgedessen wurde der Bestimmungstext der "Laborrichtlinien" im Jahr 2000 im Rahmen des Kooperationsmodells vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) als TRGS 526 "Laboratorien" in sein Technisches Regelwerk aufgenommen. Dabei obliegt die Fortschreibung dem Arbeitskreis "Laboratorien" des Fachausschusses Chemie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Abstimmung mit dem Ausschuss für Gefahrstoffe.
Mit dem Ziel, den Änderungen im Stand der Labortechnik und des Wissens sowie der
geänderten Vorschriftenlage, insbesondere der novellierten Gefahrstoffverordnung,
Rechnung zu tragen, wurden die "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Laboratorien
BGR 120" aktualisiert: Beschlossener Entwurf BGR 120 - Stand vom 28.02.2008
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