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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung, um als Lehrkraft an Schulen mit radioaktiven Stoffen, Präparaten und Vorrichtungen umgehen zu dürfen oder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler betreiben zu dürfen (vgl. Verwaltungsvorschrift Strahlenschutz in Schulen vom 17. Januar 2008 - Amtsblatt 2008, S. 136).

Die Verwaltungsvorschrift "Strahlenschutz in Schulen" sieht vor, dass die
Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche
Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder einer anderen
von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme
aktualisiert werden muss. Erfolgt diese Aktualisierung nicht, so kann die zuständige Behörde
die Fachkunde entziehen.

Die letzte rheinland-pfälzische Aktualisierungsmaßnahme fand im Dezember 2011
statt. Dies bedeutet für eine große Zahl von Lehrkräften der naturwissenschaftlichen
Fächer, die bereits die Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, dass eine
Aktualisierung der Fachkundebescheinigung wieder im Jahr 2016 erfolgen muss.

Wichtige Schreiben, Informationen und Formulare zum letzten Aktualisierungskurs im Strahlenschutz: