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R-Sätze – Hinweise auf besondere Gefahren

R1

In trockenem Zustand explosionsfähig.

R2

Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.

R3

Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.

R4

Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.

R5

Beim Erwärmen explosionsfähig.

R6

Mit und ohne Luft explosionsfähig.

R7

Kann Brand verursachen.

R8

Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.

R9

Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.

R10

Entzündlich

R11

Leichtentzündlich

R12

Hochentzündlich

R13

Hochentzündliches Flüssiggas (veraltet - dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

R14

Reagiert heftig mit Wasser.

R15

Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

R16

Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.

R17

Selbstentzündlich an der Luft.

R18

Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.

R19

Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

R20

Gesundheitsschädlich beim Einatmen.

R21

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.

R22

Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

R23

Giftig beim Einatmen.

R24

Giftig bei Berührung mit der Haut.

R25

Giftig beim Verschlucken.

R26

Sehr giftig beim Einatmen.

R27

Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.

R28

Sehr giftig beim Verschlucken.

R29

Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

R30

Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.

R31

Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

R32

Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

R33

Gefahr kumulativer Wirkungen.

R34

Verursacht Verätzungen.

R35

Verursacht schwere Verätzungen.

R36

Reizt die Augen.

R37

Reizt die Atmungsorgane.

R38

Reizt die Haut.

R39

Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.

R40

Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.

R41

Gefahr ernster Augenschäden.

R42

Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

R43

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

R44

Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

R45

Kann Krebs erzeugen.

R46

Kann vererbbare Schäden verursachen.

R47

Kann Missbildungen verursachen. (veraltet - dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

R48

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.

R49

Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.

R50

Sehr giftig für Wasserorganismen.

R51

Giftig für Wasserorganismen.

R52

Schädlich für Wasserorganismen.

R53

Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R54

Giftig für Pflanzen.

R55

Giftig für Tiere.

R56

Giftig für Bodenorganismen.

R57

Giftig für Bienen.

R58

Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.

R59

Gefahr für die Ozonschicht.

R60

Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

R61

Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

R62

Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

R63

Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

R64

Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

R65

Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

R66

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

R67

Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

R68

Irreversibler Schaden möglich.

Kombinationen der R-Sätze

R14/15

Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

R15/29

Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.

R20/21

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R20/22

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

R20/21/22

Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

R21/22

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R23/24

Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R23/25

Giftig beim Einatmen und Verschlucken.

R23/24/25

Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

R24/25

Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R26/27

Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R26/28

Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.

R26/27/28

Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

R27/28

Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R36/37

Reizt die Augen und die Atmungsorgane.

R36/38

Reizt die Augen und die Haut.

R36/37/38

Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

R37/38

Reizt die Atmungsorgane und die Haut.

R39/23

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R39/24

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R39/25

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

R39/23/24

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R39/23/25

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R39/24/25

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R39/23/24/25

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R39/26

Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R39/27

Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R39/28

Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R39/26/27

Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R39/26/28

Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R39/27/28

Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R39/26/27/28

Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R42/43

Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.

R48/20

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

R48/21

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

R48/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

R48/20/21

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

R48/20/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

R48/21/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R48/20/21/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R48/23

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

R48/24

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

R48/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

R48/23/24

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

R48/23/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

R48/24/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R48/23/24/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R50/53

Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R52/53

Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R68/20

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R68/21

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R68/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

R68/20/21

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R68/20/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R68/21/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R68/20/21/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.