R-Sätze – Hinweise auf besondere Gefahren
R1 | In trockenem Zustand explosionsfähig. |
R2 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig. |
R3 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig. |
R4 | Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen. |
Beim Erwärmen explosionsfähig. | |
R6 | Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
R7 | Kann Brand verursachen. |
R8 | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R9 | Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
R10 | Entzündlich |
R11 | Leichtentzündlich |
R12 | Hochentzündlich |
R13 | Hochentzündliches Flüssiggas (veraltet - dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
R14 | Reagiert heftig mit Wasser. |
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. | |
R16 | Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
R17 | Selbstentzündlich an der Luft. |
R18 | Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. |
R19 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
R20 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
R21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
R22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
R23 | Giftig beim Einatmen. |
R24 | Giftig bei Berührung mit der Haut. |
Giftig beim Verschlucken. | |
R26 | Sehr giftig beim Einatmen. |
R27 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
R28 | Sehr giftig beim Verschlucken. |
R29 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
R30 | Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
R31 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
R32 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
R33 | Gefahr kumulativer Wirkungen. |
R34 | Verursacht Verätzungen. |
Verursacht schwere Verätzungen. | |
R36 | Reizt die Augen. |
R37 | Reizt die Atmungsorgane. |
R38 | Reizt die Haut. |
R39 | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. |
R40 | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
R41 | Gefahr ernster Augenschäden. |
R42 | Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
R43 | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
R44 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. |
Kann Krebs erzeugen. | |
R46 | Kann vererbbare Schäden verursachen. |
R47 | Kann Missbildungen verursachen. (veraltet - dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
R48 | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. |
R49 | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
R50 | Sehr giftig für Wasserorganismen. |
R51 | Giftig für Wasserorganismen. |
R52 | Schädlich für Wasserorganismen. |
R53 | Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R54 | Giftig für Pflanzen. |
R55 | Giftig für Tiere. |
R56 | Giftig für Bodenorganismen. |
R57 | Giftig für Bienen. |
R58 | Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. |
R59 | Gefahr für die Ozonschicht. |
R60 | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R61 | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
R62 | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
R64 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
R65 | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
R67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
R68 | Irreversibler Schaden möglich. |
Kombinationen der R-Sätze
R14/15 | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R15/29 | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R20/21 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R21/22 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/24 | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R23/25 | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R23/24/25 | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R24/25 | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/27 | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R26/28 | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R26/27/28 | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | |
R36/37 | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R36/38 | Reizt die Augen und die Haut. |
R36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R39/23 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/24 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R39/23/24 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/23/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/24/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/23/24/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R39/27 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R39/26/27 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/26/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/27/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26/27/28 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. | |
R48/20 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/20/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/20/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/23 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/23/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/23/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | |
R48/23/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R52/53 | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R68/20 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R68/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R68/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R68/20/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R68/20/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R68/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R68/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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