Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.
Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, explosionsfähige Stoffe und Zubereitungen - um nur die gefährlichsten zu nennen; auch Stoffe und Zubereitungen, bei deren Umgang gefährliche Stoffe entstehen oder die Krankheitserreger übertragen können, zählen zu den Gefahrstoffen.
Am 30. November 2010 ist die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 1643). Die Verordnung ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Auf der Seite der "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" in Dortmund finden sich interessante Dokumente zur Aktualisierung der Gefahrstoffverordnung; einige Beispiele:
- Faltblatt "Gefahrstoffverordnung 2010: europäisch, anwendergerecht, lösungsorientiert"
- Erläuterungen zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung mit farbiger Hervorhebung der geänderten Textstellen
Die Gefahrstoffverordnung wurde bereits 1983 erarbeitet und 1986 erstmals erlassen. Seitdem ist sie mehrmals geändert worden:
- 1993 durch den Erlass einer eigenständigen Chemikalien-Verbotsverordnung
- 1999 durch die Einführung der gleitenden Verweistechnik für EG-Binnenmarktrichtlinien.
- 2004 In der Novellierung vom Dezember 2004 ist die Gefahrstoffverordnung grundlegend überarbeitet worden. Die am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und dient insbesondere der Umsetzung der EG-Richtlinie 98/24/EG (Gefahrstoff-Richtlinie) in deutsches Recht. Eine wichtige Neuerung gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ist die neue Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Mit dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2005 wurde ein neues gesundheitsbasiertes Grenzwertkonzept eingeführt. Daher haben die in der TRGS 900 geführten Technische Richtkonzentrationen (TRK-Werte) keine Rechtsgrundlage mehr. Alle übrigen Grenzwerte (gesundheitsbasierte MAK-Werte) werden übergangsweise bis zum Erscheinen der neuen TRGS 900 weiter angewendet. Diese werden als AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) ausgewiesen.
- 2010: Am 1. Dezember 2010 ist die neu gefasste GefStoffV in Kraft getreten.
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