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Etikettierung von Chemiekalienflaschen

Die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen muss für den schulinternen Gebrauch folgende Angaben enthalten:

  1. die chemische Bezeichnung des Stoffes oder der Stoffe in der Zubereitung,
  2. bei Zubereitungen ggf. Handelsname oder Bezeichnung,
  3. die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen,
  4. die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze),
  5. die Sicherheitsratschläge (S-Sätze),
  6. Name des Herstellers oder Vertreibers.

Diese Anforderung gilt bei der Nachkennzeichnung alter Gebinde bzw. bei der Kennzeichnung selbst hergestellter Zubereitungen.Der Lehrer kann davon ausgehen, dass eine Kennzeichnung zutreffend ist, die sich auf der Originalverpackung befindet.

Erleichterungen bei der Kennzeichnung für den Handgebrauch

Standflaschen oder Standgefäße für den Handgebrauch müssen mindestens enthalten:

  1. Angabe der Bezeichnung des Stoffes, der Zubereitung und der Bestandteile der Zubereitung,
  2. Gefahrensymbole mit den dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen.

Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen der Kategorien 1 und 2 sind außerdem folgende R-Sätze im Volltext anzugeben:

  • krebserzeugende Stoffe (mit Kennbuchstabe T) mit "Kann Krebs erzeugen" oder "Kann Krebs erzeugen beim Einatmen",
  • erbgutverändernde Stoffe (mit Kennbuchstabe T) mit "Kann vererbbare Schäden verursachen",
  • fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Stoffe (mit Kennbuchstabe T) mit "Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen", oder "Kann das Kind im Mutterleib schädigen".
Die Inhalte dieses Textes sind aus folgender Webseite entnommen: http://regelwerk.unfallkassen.de/