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Unterschiede: BLL und Facharbeit

 

Besondere Lernleistung

Facharbeit

Fachzuordnung

  • Thema nur an existierende Unterrichtsfächer gebunden
  • kann einem nicht belegten Fach zugeordnet werden
  • eine Zuordnung zu mehreren Fä­chern ist möglich (fächerverbin­dendes Thema)

Thema muss einem beleg­ten Leistungsfach zugeord­net werden

Betreuung

Schülerin oder Schüler wählt eine Lehrkraft der Schule, die in

der Oberstufe unterrichtet

Lehrkraft des entsprechen­den Leistungsfachs

Umfang

20 - 25 maschinengeschriebene

Seiten (ohne Anhang)

soll 12 maschinen­geschriebene Seiten nicht übersteigen (ohne Anhang)

Bearbeitungszeit

bis zu einem Schuljahr

12 Unterrichtswochen (Vorberei-tungszeit kann außer­halb liegen)

Termine

  • Abgabe der Ausarbeitung zum Ende des Halbjahres 12/2
  • Kolloquium spätestens vor den Weihnachtsferien des 13. Schul-jahres
  • Note im Zeugnis 13
  • Abgabe der Ausarbeitung spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2
  • Kolloquium vor dem Schul­halbjahresende 12/2
  • Noten im Zeugnis 12/2

Einbringung in die Gesamtqualifikation

  • Prüfungsbereich
  • keine Notengrenze für das Ein- bringen
  • Leistungsfachbereich
  • Einbringung nur bei min­destens 5 Punkten möglich